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Vertrags- und Rückgabebedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über organisierte Reisen und Ausflüge (im Folgenden „Vertrag“ genannt) gelten für Reisen und Ausflüge, die vom Reiseveranstalter Amberturas (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) organisiert werden.

Die Durchführung der Reise- und Ausflugsbeförderung erfolgt gemäß den Angaben in den Anlagen zum Vertrag zu den angegebenen Terminen.

1. Pflichten der Parteien.

1. 1. Pflichten des Veranstalters:

Sicherzustellen, dass der/die Tourist(en) alle im Vertrag genannten Leistungen entsprechend seinen berechtigten Erwartungen erhält(n), unabhängig davon, ob die Reisen, Exkursionen oder Einzelleistungen vom Veranstalter selbst oder von anderen Leistungsträgern erbracht werden. Die aktuellsten und relevantesten Informationen über die Reisen, Exkursionen, Dienstleistungen und Programmänderungen nach Vertragsschluss werden auf der Website des Veranstalters www.amberturas.lt und auf den Facebook-Seiten des sozialen Netzwerks „Amberturas“ veröffentlicht Reiseveranstalter“, „Touren in Ägypten“, „Touren in der Türkei“ und/oder durch persönliche Kontaktaufnahme mit dem Kunden.

1.2. Bedingungen für Rückerstattung oder Stornierung.

1.2.1. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 80 % (Flugreisen) und 35 (Busreisen) muss die Stornierung mindestens 10 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Sofern in der Beschreibung der gebuchten Reise auf der Website und/oder in den Anlagen zum Vertrag eine abweichende Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, gilt die angegebene Mindestteilnehmerzahl. Bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Mitteilung der Stornierung und Rückerstattung des für die Reise bzw. Ausflugs bezahlten Geldes haftet der Veranstalter nicht für etwaige dem Kunden entstandene Schäden.

1.2.2. Wenn die Reise aus Verschulden des Reiseveranstalters nicht zustande kommt, erstatten Sie dem Touristen das Geld vollständig zurück oder bieten Sie ein alternatives Reiseangebot zu einem niedrigeren Preis an, das der Tourist nicht vorhersehen oder aussetzen konnte.

1.2.3. die Kosten für vom Reiseveranstalter nicht erbrachte Leistungen zu erstatten, außer in den Fällen, in denen die Nichterfüllung der Verpflichtungen auf ein Verschulden des Reisenden selbst oder eines Dritten zurückzuführen ist, der nicht mit diesem Vertrag in Zusammenhang steht (z. B. Entscheidungen). der Behörden in einem anderen Land) oder auf Umstände höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, politische Konflikte, Kriege usw.). Um dem Touristen während der Reise Notfallhilfe bei der Rückkehr zum Ausgangspunkt zu bieten, wenn der Reiseveranstalter einen Teil der Vertragsbedingungen nicht erfüllen kann, weil: ein Dritter verschuldet ist, der nichts mit diesem Vertrag zu tun hat; Umstände höherer Gewalt; ein Ereignis, das weder der Reiseveranstalter noch der Tourist trotz der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen hätte vorhersehen oder verhindern können.

1.2.4. Der Preis kann 21 Tage vor Reiseantritt nicht geändert werden, sofern in einer Anlage zum Vertrag nichts anderes festgelegt ist. Der Preis kann nur erhöht werden, wenn sich die Transportkosten aufgrund von Änderungen der Treibstoffpreise, der See- und Flughafensteuern sowie der Wechselkurse ändern. Diese Zahlungsbedingungen gelten nicht für Buchungen mit Vorkasse oder besonderem Rabatt/Preis, Sonderpreis o.ä. Im Falle eines Sonderrabatts beachten Sie bitte die Zahlungs- und Rückerstattungsbedingungen im Anhang.

1.2.5 Wenn der Tourist sich weigert, an der Reise teilzunehmen (wenn die Reise nicht mit einem Sonderrabatt oder zum Zeitpunkt des Vorkaufs gekauft wurde), erfolgt die Rückerstattung in der folgenden Reihenfolge: am Tag vor Reisebeginn:

mehr als: 28 Tage - 100 %;

zwischen 28 und 21 Tagen – 80 %;

zwischen 21 und 11 Tagen - 50 %;

von 11 bis 7 Tagen - 20 %;

7 Tage oder weniger.

1.2.3. Wird die in der Anlage zum Ausflugsvertrag und/oder im Ausflugsprogramm genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, erfolgt die Stornierung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Exkursion bzw. wie in der Anlage zu angegeben der Vertrag.

1.2.3.1. Lehnt der Tourist die Teilnahme an der Exkursion ab, kann der Veranstalter vom Touristen die Zahlung einer angemessenen Stornogebühr gemäß dem Vertrag und seinem Anhang verlangen. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung vor Ausflugsbeginn:

bis zu 36 Stunden - 100 % Rückerstattung (oder wie im Anhang zum Vertrag angegeben);

bis zu 48 Stunden - 50 % Rückerstattung (oder wie im Anhang zum Vertrag angegeben);

24 Stunden oder weniger keine Rückerstattung (oder wie im Anhang zum Vertrag angegeben).

1.2.4 Der Tourist hat das Recht, den Vertrag zu kündigen und die Kündigungsgebühr nicht zu zahlen, wenn der Veranstalter die Vertragsbedingungen vor Beginn der Reise ändert und der Tourist den vom Veranstalter vorgeschlagenen Änderungen der Bedingungen nicht zustimmt und Bedingungen des Vertrags innerhalb der vom Veranstalter angegebenen Frist zu erfüllen.

1.3 Änderung des Ausflugspreises

1.3.1 Der Veranstalter hat das Recht, den Ausflugspreis nach Vertragsschluss zu erhöhen. Der Preis des Ausflugs darf nur dann erhöht werden, wenn er von Änderungen unmittelbar betroffen ist